ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INGENIEUR STUDENTENVERSION


1 Gültigkeitsdauer

Das Nutzungsrecht der cadwork Studentenversion beläuft sich auf die Dauer der Schulzeit/des Studiums. Die Lizenzierung erfolgt für die Dauer des gültigen Ausbildungsnachweises.

2 Kosten

Der Preis für eine cadwork Schüler- und Studentenversion beträgt CHF 100,00 inkl. MwSt pro Jahr. Falls Sie jedoch in einer unserer Partnerschulen sind, ist die Schüler- und Studentenversion gratis. Es gibt keine Spezialrabatte auf Sammelbestellungen. Der Schüler/Student erhält einen Computer spezifischen Code.

3 Verwendungszweck

Die Version ist personengebunden und darf nicht verliehen oder weitergegeben werden. Sie darf nur für schulische/studentische Zwecke eingesetzt und keinesfalls gewerblich genutzt werden. Missbrauch der Studentenversion wird strafrechtlich verfolgt.

4 Lizenzierung

Es wird ein computerspezifischer Code erstellt, welcher für ein Jahr gültig ist.

5 Rechte Studentenversion

Die Studentenversion ist eine Ingenieur Vollversion mit allen Modulen, die für alle anfallenden Aufgaben uneingeschränkt, aber selbstverantwortlich, verwendet werden darf.

6 Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Studentenversion sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Kopie Studentenausweis oder Schulbestätigung

- Rechnungsadresse und E-Mail

Die Lizenz wird erst nach Zahlungseingang und Erhalt aller Unterlagen freigeschaltet. Für die Verlängerung muss eine gültige Bescheinigung eingereicht werden. Es besteht kein Anrecht auf Unterstützung durch den Support.

7 Unterstützte Betriebssysteme / Hardware

Ab Version 20 wird Windows XP nicht mehr unterstützt. Ab Version 22 ist cadwork ein 64bit-Programm.

8 Schadenersatzansprüche Gerichtsstand

Schadensersatzansprüche gegen cadwork informatik ci AG sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche für direkte, indirekte und Folgeschäden gegen cadwork informatik ci AG sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, die auf fehlerhafte Bedienung der Software, fehlerhafte Eingaben und Einstellungen des Käufers oder nachträgliche Manipulation von Berechnungsergebnissen zurückzuführen sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen.